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Verwaltungsgericht entscheidet über Magdeburger Straße in Halle

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Verwaltungsgericht entscheidet über Magdeburger Straße

Das Verwaltungsgericht Halle entscheid nach langjährigem Prozess am 16.10.2017 über die Magdeburger Straße. Nach einem sechsjährigen Verfahren entscheid das Gericht die Benutzungspflicht für den Radweg an der Magdeburg Straße in aufzuheben. Von nun an dürfen Radfahrende selbst entscheiden, ob Sie lieber auf der Fahrbahn gemeinem mit dem Autoverkehr fahren oder auf dem daneben angelegten Hochboardradweg. Der ADFC Halle unterstütze die Klage.

Magdeburger Straße - Höhe Anhalter Straße

 

Die allgemeine Radwegebenutzungspflicht wurde bereits 1998 abgeschafft. Seitdem dürfen Radfahrende in der Regel frei wählen, ob sie wenn vorhanden den Radweg oder die Fahrbahn benutzen wollen. Eine Benutzung des Radwegs ist nur dann verpflichtend, wenn er mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist. Die Aufstellung eines solchen Schildes muss aber begründet werden.

So war auch der Radweg an der Magdeburger Straße bis vor kurzem mit einem Schild gekennzeichnet. Doch das Verwaltungsgericht sah keine besondere Gefährdungslage, die ein Fahrbahnverbot für Radfahrende ausreichend begründet und hob die Benutzungspflicht auf. Ausschlaggebend für die vom ADFC Halle unterstützte Klage war die schlechte Qualität des Radweges.

"Radweg ja, aber dann sollten diese auch in einem guten Zustand sein. Wenn Radfahrende schon dazu gezwungen werden auf diesen Radwegen zu fahren, dann sollten diese auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Problem an diesem Radwegen ist, dass er zu schmal ist und dass auch teilweise die Fußwege daneben zu schmal sind, so dass die Fußgänger auch immer wieder auf den Radweg laufen. Es gibt auch Passagen mit mehreren Lampenmasten, die entweder im Sicherheitsraum oder direkt auf dem Radweg stehen, so dass man teilweise Slalom fahren musste um an diesen Masten vorbeizukommen. Auch der Asphaltbelag ist brüchig, so dass sich Pfützen bilden. Die geflickten Stellen sind auch sehr holprig. Das ist eigentlich keine regelgerechte Radverkehrsanlage."
erklärt Volker Preibisch vom ADFC Halle.

Doch auch, wenn das Urteil gesprochen ist, ist die Debatte noch nicht vor bei. Der ADFC Halle sieht die Chance auf dieser Grundlage in Zukunft eine ganz andere Diskussion anstoßen zu können.

"Mit der Forderung verbunden dass man jetzt andere Radwege in der Stadt überprüfen muss. Entsprechen die den auch den Anforderungen, die in der Straßenverkehrsordnung und entsprechenden den Regelwerken formuliert sind. Ich verstehe dass das als ersten Schritt in Richtung eines Prozesses in dem wir über Radverkehrsqualität sprechen."

Auch, wenn das blaue Schild am Radweg der Magdeburger Straße verschwindet gibt es hier noch viel zutun. Radfahrende haben hier jetzt zwar die Möglichkeit auf der Straße zu fahren, doch das wird nicht für alle ein zufriedenstellende Lösung sein. Älter Menschen, Kinder und Radfahrende, die ungern mit dem Autoverkehr fahren müssen noch immer mit dem schlechten Radweg leben. Daher ruft Volker Preibisch vom ADFC Halle auf auch hier endlich zu handeln.

"Das heißt nicht, dass wenn die Benutzungspflicht aufgehoben ist, dass am Radweg nichts mehr zu machen ist. Nein, im Gegenteil! Natürlich ist die Stadt weiterhin dazu aufgefordert. Ich verstehe das Urteil auch als ein letztes Zeichen an die Stadt: 'Bring dein Radwege in Ordnung dann werden die Radfahrer die auch nutzen und dann wird es diese Konflikt in Zukunft auch nicht mehr geben.'"

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